Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten (Privatauftrag) nach § 194 BauGB / ImmoWertV richtet sich nach der Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung (Stand 8/2016) des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (b.v.s.).
Honorarrichtlinie (PDF-Ansicht)
Fahrtkosten (innerhalb 50 km einfacher Fahrtstrecke ab Büro) und Spesen werden nicht gesondert in Rechnung gestellt. Behördliche Nebenkosten werden nach Vorlage abgerechnet.
Individuelle Preisgestaltung, abhängig vom Aufwand und der vom Sachverständigen zu beschaffenden Unterlagen, z.B. Standardimmobilie (Ein- bis Zweifamilienhaus) ohne Bewertung weiterer Rechte und Lasten (Wegerecht, Wohnungsrecht, etc.) 892,50 € inkl. Mehrwertsteuer (entspricht 750,00 € netto).
Individuelle Preisgestaltung, abhängig vom Aufwand und der vom Sachverständigen zu beschaffenden Unterlagen.
Das Honorar setzt sich aus 2 Komponenten zusammen. Zum einen ein Basishonorar von 297,50 EUR zzgl. eines Erfolgshonorars von 15 % einer möglichen eingesparten Kaufpreissumme. Das Basishonorar umfasst die Besichtigung des Objekts und eine kurze Wertermittlung.
Angebotspreis | 150.000,- € |
Bewertungsergebnis | 140.000,- € |
Notarieller Kaufpreis | 140.000,- € |
Sachverständigen-Honorar | 1.797,50 € |
Ersparnis d. Käufers | 8.202,50 € |
Angebotspreis | 150.000,- € |
Bewertungsergebnis | 160.000,- € |
Notarieller Kaufpreis | 150.000,- € |
Sachverständigen-Honorar | 297,50 € |
Die Sicherheit und damit eine unabhängige, sachverständige Meinung nicht mehr als den marktüblichen Preis zu zahlen kostet lediglich 297,50 €.
Sie haben (neben der Online-Beantragung) auch die Möglichkeit den Energie-Ausweis mit unserer Hilfe über unser Büro zu beantragen.
Die Kosten eines Energieausweises sind abhängig von der Form des Energieausweises.
Bedarfsausweis 399,00 € inkl. Mehrwertsteuer.
Verbrauchsausweis 149,00 € inkl. Mehrwertsteuer .
Die Erstellung des Energieausweises erfolgt durch unseren Kooperationspartner Energieausweis48 GmbH.