Der Schwerpunkt unserer Sachverständigen-Tätigkeit ist die Wertermittlung für Privat- und Firmenkunden sowie für die Kreditwirtschaft und Gerichte. Wir bewerten überwiegend in der Region Ostwestfalen-Lippe - insbesondere im Kreis Minden-Lübbecke - sowie im angrenzenden Niedersachsen.
Ein Gutachten für den Verkehrswert einer Immobilie wird in der Regel dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine verlässliche und objektive Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes mit Rechtskraft gegenüber Dritten benötigen.
Die Rechtskraft gegenüber Dritten beinhaltet auch, dass die Verkehrswert-Gutachten "gerichtssicher" sind.
Der Sachverständige hat sämtliche, den Wert beeinflussende Umstände zu prüfen und bei der Wertermittlung zu berücksichtigen. Dazu gehören Gesetze, Richtlinien (Wertermittlungsrichtlinien) und Verordnungen (ImmoWertV).